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Gene

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101

19.12.2019, 19:14

Innenausschuss des BR empfiehlt dem BR zuzustimmen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc…icationFile&v=1

  • »Marksman72« ist männlich

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102

19.12.2019, 21:05

[url]https://de-de.facebook.com/softairstoreSchwalmEder/[/url][/quote]

Das hast du gut (passend) und abschließend vervollständigt sniper.

KSO Puma

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103

20.12.2019, 09:15

Wie sieht es aus mit den Shops die 0,5er verkauft haben?
Müssen diese nun dafür Sorge tragen dass Waffen die bereits verkauft wurden mit einem F nachträglich markiert werden (zusätzliche Kosten für die Shops?) oder müssen die Personen die 0,5er haben nun Geld in die Hand nehmen und Eigenabnahmen starten?

Die Shops müssen erstmal garnichts machen, jedes handeln ihrerseits ist rein freiwillig. Sollte ein Shop ausschließlich 0,5er vertreiben schätze ich die Chancen sehr hoch ein das er sein Geschäftsmodell aufgeben wird bzw werden muss. Vorausgesetzt es kommt so wie befürchtet. Im Zweifel wird jeder seine 0,5er selbst abnehmen lassen müssen, lohnt aber bei 08/15 Modellen nicht.

Gene

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104

20.12.2019, 13:06

Der BR hat das ganze eben beschlossen:
"Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt überwiegend sieben Monate nach erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waffenverbotszonen und zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz gelten bereits einen Tag nach der Verkündung."

Sgt. Chavez

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105

20.12.2019, 17:38

Na, dann bin ich auch mal gespannt auf die Lösung für Besitzer teurer 0.5er MGS wie MG34, MG42, M60 etc.
Ich hätte auch kein Problem damit, für den Umbau zu zahlen, solange es rechtlich einwandfrei danach ist...

Weiß jemand, wie das mit den sog. "hohlen Gänsen" aussieht? Also gerade bei den MGs, wenn da jegliche Internals fehlen. Sind es dann trotzdem noch Airsoftwaffen? Oder fallen die dann in eine andere Kategorie?


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106

20.12.2019, 19:47

Weiß jemand, ob es Regelungen bezüglich Sturmgewehr-Magazine ist? Beim BKA kann man diese nur anmelden, wenn man eine histroisch wertvolle Sammlung hat (analog zur Sammler-WBK). Also meine zig G3 und Fn FAL-Magazine werde cih wohl nicht anmelden können, weil ich "nur" Uniformen und Ausrüstung sammle.

Und bezüglich Magazine unbrauchbar machen (ausgießen etc) ist abgeblich im Gesetz nichts vorgesehen.

Hat da jemand Ideen?

107

20.12.2019, 21:04

Sturmgewehrmagazine mit mehr als 10 Schuß Kapazität und deren Gehäuse

Die >10-Schußmagazine und -gehäuse ( wenn sparat vorhanden ) für Gewehre, für die Rechnungen von vor dem Stichtag in 2017 vorliegen, können bei der zuständigen waffenrechtliche Behörde vor Ort angemeldet werden und bleiben legal. Alle anderen entsprechenden Magazine und Gehäuse werden illegal und müssen zum Inkraftreten der WaffG-Änderung ( bzw. bis zu einem Stichtag, der noch nicht bekannt ist ) vernichtet oder abgegeben sein. Als Sammler/Besitzer hat man da ohne entsprechende Rechnungen die A....-Karte.

Nevar

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108

20.12.2019, 22:54

Reichen keine Begrenzer?

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109

21.12.2019, 10:01

:facepalm:

Nein... guten Morgen....

Erschreckend was ich ich teilweise lese... :facepalm:

Howard

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110

21.12.2019, 10:25

Dann stell es doch richtig, anstatt mit Smilies um sich zu werfen?
Oder wollt ihr das an Siemens-Lufthaken oder mit Powerknete im Body befestigen?

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111

21.12.2019, 10:56

Dann stell es doch richtig, anstatt mit Smilies um sich zu werfen?


Naja gut.. bissl common sense und so nech?

Wenns reversibel is, wirds wohl einfach trotzdem unters Verbot fallen.... Weil.. reversibel...
N Waffenlich, dass ich wieder instand setzen kann, indem ich einfach die Birne einsetze, bleibt auch verboten... Weil reversibel. Is nu auch keine Raketenwissenschaft oder?
Deine Mudda sei G´sicht!

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112

21.12.2019, 11:22

Hör auf mit Logik und dich zu werfen! Du verwirrst mich! :dish:

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113

21.12.2019, 11:49

Dann stell es doch richtig, anstatt mit Smilies um sich zu werfen?


Da gibt’s nix richtig zu stellen. Sind einfach verboten.

v-man

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114

21.12.2019, 14:27

Vielleicht hilft ja eine "0,08J only" Gravur auf den AEG Magazinen...Stichwort Zweckbestimmung.

Oder ich bin dann einfach Krimineller...

normenhoot

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115

21.12.2019, 15:12

Aufpassen, es geht nur um Magazine für Zentralfeuerwaffen! Und nicht um dein Airsoft Magazin.

"1.2.4.4

Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des
kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;"

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116

21.12.2019, 15:29

Mal wenigstens einer,ders Gesetz gelesen hat.

Case Closed. Frohe Weihnachten und freudiges Mumpeln beschleunigen.
Deine Mudda sei G´sicht!

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117

22.12.2019, 13:17

Zählen dann nicht die Shell Eject Magazine dazu?
:reissackj7d9:

118

22.12.2019, 13:40

Zählen dann nicht die Shell Eject Magazine dazu?


"bestimmungsgemäß"

  • »Rumkugel« ist männlich

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119

22.12.2019, 13:55

Rein von der Definition schon, nur könnte man sich bzgl. der Definition und Aufbau einer Shell-Ejector Patrone streiten.
Shell Ejector Patronen sind ja keine Patronen iSd der Defintion der Zentralfeuerpatrone, auch wenn se sicherlich gleich "gezündet" werden. Es fehlt aber die Treibladung. Drum..
Das ganze bezieht sich mMn auch wie gesagt "nur" auf RS Waffen.
Deine Mudda sei G´sicht!

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120

22.12.2019, 14:08

Zitat

Das ganze bezieht sich mMn auch wie gesagt "nur" auf RS Waffen.


Darauf bezog sich auch nur meine Frage.Ich kenne zig Airsofte, die auch zig RS Magazine haben.

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