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1

04.02.2015, 17:20

Ehobby Gun Drosselung

Moin,

wollte mal fragen ob jemand schon bei ehobby diesen Service in Anspruch genommen hat? http://shop.ehobbyasia.com/eac-aeg-sprin…ml#.VNJFFC7SmtI
Als 0,5er darf ich sie importieren oder, same as Gunfire, Taiwangun usw?

Grüße Ice
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2

04.02.2015, 19:06

Darfst du schon. Da steht aber auch, dass die Energie schwanken kann. Wenn se 0,6 Joule am Schluss hat, bist du am Arsch.

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3

04.02.2015, 20:37

Naja sollen sie halt 0,3 machen. oder ohne Feder verschicken :D
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4

04.02.2015, 22:52

Darfst du schon. Da steht aber auch, dass die Energie schwanken kann. Wenn se 0,6 Joule am Schluss hat, bist du am Arsch.


Auch bei 0,5er Regelung gibt es Toleranz... ;)

Slushy

Handelsverbot

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5

05.02.2015, 01:29

Und vergiss nicht dass es dem Zoll erstmal komplett egal ist ob im Paket nen Zettel ist auf dem steht, dass das "Spielzeug" nur 0,5 Joule hat. Die können das selbst nicht testen und schicken die ganze Geschichte erstmal zum Kriminalamt, wo du dann ein paar Monate drauf warten kannst.

6

21.02.2015, 19:43

Darfst du schon. Da steht aber auch, dass die Energie schwanken kann. Wenn se 0,6 Joule am Schluss hat, bist du am Arsch.


Auch bei 0,5er Regelung gibt es Toleranz... ;)


Nicht im deutschen Waffenrecht, wenn es um den Unterschied zwischen Spielzeug und Waffe geht.

7

21.02.2015, 20:16

doch, es gibt sie.
Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt
Recht bleibt Recht, selbst wenn niemand dafür einsteht.
Unrecht bleibt Unrecht, selbst wenn es jeder macht.

8

22.02.2015, 20:24

doch, es gibt sie.
Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt


Das erschien mir eigenartig, also habe ich nochmal nachgeguckt. Streik hat grundsätzlich Recht. Findet sich in der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz, Anlage VI, für alle, die es selbst nachlesen wollen. Wieder was gelernt!

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